Den aktuellen Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamts Nürnberg vom 20.04.2023 für die Jahre bis 2026 im Hinblick auf die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, da die Bürgerstiftung Unser Schwabach ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dient, finden Sie hier zum Download.
Dadurch ist belegt, dass wir u.a. auch Spendenquittungen ausstellen können, die beim Zuwendungsgeber steuerlich geltend gemacht werden können.