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Ihr Testament

Sie haben den Wunsch sich auch über ihr Lebensende bürgerschaftlich zu engagieren?

Besonders Menschen, die keine Erben haben, verspüren oft das Bedürfnis ihrem Lebenswerk über den Tod hinaus einen sinnvollen Zweck zu geben und weiterhin Gutes zu tun. Damit kann zum Beispiel verhindert werden, dass das Erbe richtungslos in den Staatshaushalt fällt.

Wer sein Vermögen oder Teile davon langfristig in der Stadt Schwabach und die Förderung des kulturellen und gemeinschaftlichen Lebens eingesetzt sehen möchte, findet in der Bürgerstiftung Unser Schwabach einen verlässlichen Partner. Mit der Spende oder Zustiftung würden die gemeinnützigen Projekte der Bürgerstiftung unterstützt und verwirklicht werden. Damit würde automatisch zur Förderung neuer Ideen und zur Sicherung der Zukunft der Bürgerstiftung beigetragen werden.

Der Erblasser kann auf Wunsch selbst bestimmen ob mit seinem Erbe ein gezieltes Projekt gefördert werden soll oder ob es in das Kapital der Bürgerstiftung fließen soll und somit die gesamte Arbeit der Stiftung unterstützt.

Sie haben die Möglichkeit die Bürgerstiftung Schwabach in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert einzusetzen und ihren Nachlass positiv in die Zukunft zu investieren. Die Bürgerstiftung ist als gemeinnützig anerkannt und damit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Auch unter den steuerlichen Aspekt ist eine Zustiftung wie auch die Übertragung des Erbes oder ein testamentarisches Vermächtnis attraktiv:

Zustiftungen können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro als Spendenabzug bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden oder auf bis zu zehn Jahre verteilt werden. (§10b Absatz 1a Einkommenssteuergesetz)

Sollten Sie unsere Stiftung auch in Ihrem Testament oder über Erbvertrag bedenken, so ist Ihr Vermögen unabhängig von der Höhe von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. (§13 Absatz 1 Nr. 16b Einkommenssteuergesetz)

Wenn Sie überlegen, die Bürgerstiftung Unser Schwabach in Ihrem Testament zu bedenken oder gerne näher beraten werden möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.