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Förderantrag

Förderanfragen sind der Bürgerstiftung herzlich willkommen. Bitte schauen Sie sich dazu auch unsere Ziele an, ob Ihre Projekte damit zusammenpassen.

In einer Übersichtsseite, die Sie hier herunterladen können, haben wir Ihnen einige Hinweise gegeben, was ein Förderantrag auf jeden Fall beinhalten sollte.

Der Vorstand kann Förderungen bis zur Höhe von 1.000 Euro in eigener Kompetenz ermöglichen. Darüberhinausgehende Beträge bedürfen der Entscheidung des Siftungsrats. Dieser tagt in der Regel zwei Mal im Jahr. Anträge dafür mögen mindestens vier Wochen zuvor bei der Bürgerstiftung eingereicht werden. Der letzte  Stiftungsrat war am Donnerstag, 18. April 2024. Die kommende Sitzung wird am Donnerstag, 7. November 2024 sein. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand mit der Darlegung des Sachverhalts.

Tipps für einen Förderantrag

Sie wollen der Bürgerstiftung Schwabach ein Projekt zur Förderung vorschlagen oder stellen gerade selbst eines auf die Beine und wünschen dazu finanzielle Förderung durch die Bürgerstiftung Unser Schwabach? Dann lassen Sie uns bitte folgende Informationen zukommen, damit wir über Ihren Förderantrag entscheiden können:

1. Wer ist der Antragsteller?

2. Um welches Vorhaben handelt es sich?

3. Welchen Bezug hat es zu Schwabach?

4. Wer sind die ausführenden Personen?

5. Bis wann soll das Projekt verwirklicht werden?

6. Wie viel Geld wird benötigt?

7. Wofür und wann wird das Geld benötigt?

8. Bekommen Sie auch von anderen Stellen Zuschüsse?

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Stiftungsrat zweimal jährlich. Bitte reichen Sie Ihren Antrag ein, an:

Bürgerstiftung Unser Schwabach
Haimendorfstr. 22a
91126 Schwabach
Tel.: 0911 636900
Fax: 0911 636947
E-Mail: info (add) buergerstiftung-schwabach .de
www.buergerstiftung-schwabach.de